Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 27. März 2018 die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt. Die Kammer habe entschieden, dass das Land die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet habe.
1. April 2018
Mietpreisbremse: BID begrüßt Entscheidung des Landgerichts Frankfurt
01April