In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windolph Bauunternehmung GmbH, Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2703, vertreten durch den Geschäftsführer Roman Bartczak, vertreten durch den Geschäftsführer Heinz-Peter Derrix-Belau wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Regelvergütung, Auslagenpauschale, Umsatzsteuer) am 07.01.2019 festgesetzt.
MTK Baumanagement UG – Insolvenzeröffnung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTK Baumanagement UG (haftungsbeschränkt), Untere Ufergasse 8, 09232 Hartmannsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31125 vertreten durch den Geschäftsführer Maik Tautenhahn ergeht ab 03.01.2019 nachfolgende Entscheidung:
PAEB Immobilien Technologie UG – Insolvenzeröffnung
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PAEB Immobilien Technologie UG (haftungsberschränkt), Tschaikowskistraße 8, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31673 vertreten durch den Geschäftsführer Jens Dhein
NWE Hausverwaltung GmbH – Insolvenzeröffnung
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NWE Hausverwaltung GmbH, Dresdner Straße 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30037 vertreten durch den Geschäftsführer Maksim Slobodnik
Rund um Haus und Grund Wagner Immobilien GmbH – Insolvenzeröffnung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Rund um Haus und Grund" Wagner Immobilien GmbH, Florastraße 15, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 13788 vertreten durch den Geschäftsführer Michael Wagner
VersVermV tritt am 20. Dezember 2018 in Kraft
Am 19. Dezember 2018 wurde die überarbeitete Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Versicherungsvertriebsrichtlinie) am 20. Dezember 1018 in Kraft.
Bitcoin Victory hat keine KWG-Erlaubnis
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie „Bitcoin Victory“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften hat.