Click to rate this post![Total: 0 Average: 0]Beschluss vom 13. April 2021 – 5 StR 47/21 Das Landgericht Berlin hat den heute 31 Jahre alten Angeklagten wegen versuchter schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB) in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt...