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„Brexit rückt Kapitalmarktunion in den Fokus“

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Trotz des Handelsabkommens bleiben wesentliche Fragen über die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union (EU) ungeklärt. „Durch das fehlende Dienstleistungsabkommen müssen die Finanzinstitute der EU-Staaten auf unabsehbare Zeit mit einem eingeschränkten Zugang zum international wichtigen Finanzplatz London rechnen“, sagt Clemens Koch, Leader Financial Services bei der Beratungsgesellschaft PwC Deutschland. Zahlreiche Äquivalenzentscheidungen der EU über den künftigen Marktzugang für Finanzdienstleistungen stünden noch aus.  „Die EU sollte ihre Kapitalmarktunion entschieden vorantreiben, um international wettbewerbsfähig zu bleiben“, mahnt Koch.

Mit Ablauf der Übergangsfrist hat auch das Passporting-System der EU („Europäischer Pass“) seine Gültigkeit verloren. Dieses wurde benötigt, damit in Großbritannien lizensierte Banken ihre Finanzdienstleistungen in allen 27 Mitgliedsländern der EU anbieten konnten. Für die Finanzindustrie fällt Großbritannien auf den Status eines Drittlandes zurück. Seit dem 1. Januar 2020 regeln Äquivalenzbewertungen die Finanzmarktbeziehungen zwischen EU und Großbritannien. Bislang erkennt die EU-Kommission zentrale Kontrahenten (CCPs) in Großbritannien für zunächst 18 Monate als gleichwertig an. In Großbritannien können europäische Firmen nach dem „Temporary Permissions Regime“ vorübergehend für drei Jahre eine Weiterführung ihrer Geschäftstätigkeit beantragen. Weitere unilaterale Äquivalenzentscheidungen traf die britische Regierung etwa für die Bereiche Rechnungslegung und die Kapitalunterlegung von Krediten an britische Unternehmen. Zudem erkennt London die Beaufsichtigung von Handelsplätzen zu Zwecken der EU-Handelspflicht (Share Trading Obligation/STO) als gleichwertig an.

Der Umfang der akzeptierten passiven Dienstleistungserbringung, welche die Möglichkeit schafft, weiterhin Services aus Großbritannien in der EU anzubieten, sei weiterhin unklar. Genauso seien beispielsweise für einige britische Emissionen die Risikogewichte für EU-Banken gestiegen. Hinzu komme laut PwC, dass es zwar eine Vielzahl von individuellen Sondergenehmigungen in den Mitgliedstaaten gibt, diese aber nicht unter das Passporting fallen. Somit bedürfe die umfangreiche Dienstleistungserbringung eines entsprechenden Status in der EU.

„Nun ist die EU am Zug für Transparenz zu sorgen“, erklärt Stephan Lutz, Capital Markets & Brexit Lead bei PwC Deutschland. Die Äquivalenzregelungen gelten ohnehin nur für eine geringe Zahl von Bankdienstleistungen. Sie seien insgesamt nicht mit einem Marktzugang mit EU-Pass gleichzusetzen und jederzeit einseitig kündbar. Auch der ursprünglich verfolgte Weg einer umfassenden gegenseitigen Äquivalenzanerkennung sei seit Jahren nicht mehr diskutiert worden, da ihm die Grundlage im Europäischen Recht fehle. „Eine implizite Äquivalenz ohne formelle Prozesse wird es nicht geben“, so Lutz, der nicht mit einer allgemeinen Anpassung des europäischen Rechts rechnet.

Um ihre Geschäfte langfristig verlässlich weiterführen zu können, sollten Banken und Finanzdienstleister sich in diesem Jahr, trotz Handelsabkommen, weiter auf ein Szenario ohne umfassende Äquivalenzanerkennung einstellen, so PwC. Nicht nur der Aktionsplan der EU-Kommission für eine Kapitalmarktunion müsse rasch umgesetzt werden, auch die Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Deutschland und dessen Teilnehmer sollten verbessert werden. „Brexit bedeutet weiter harter Brexit für die Finanzbranche. Die Entwicklung hiesiger relevanter Märkte hängt mehr denn je vom Willen der Marktteilnehmer und den Regierungen der Mitgliedsstaaten ab“, betont Lutz. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung PwC

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