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Musterverfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz erstmals durch Vergleich beendet

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Mit nunmehr im Klageregister des „Bundesanzeiger“ veröffentlichtem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt vom 20. Januar 2021 (Aktenzeichen: 23 Kap 1/08) wurde das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die heutige Aareal Beteiligungen AG, vormals Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden (AHBR) beziehungsweise Corealcredit Bank AG (Corealcredit Bank), mit einem wirksamen Vergleich beendet. Dieser erste Vergleich in der Geschichte des KapMuG wurde von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzler Tilp erstritten und ausgehandelt, die die Musterklägerin in diesem KapMuG-Verfahren vertreten hat.

Seit der Reform des KapMuG im Jahr 2012 besteht die Möglichkeit, Musterverfahren durch Vergleich zu beenden, falls der Vergleich vom Gericht genehmigt wurde und weniger als 30 Prozent der klagenden Anleger ihren Austritt aus dem Vergleich erklären.

Im vorliegenden Corealcredit Bank-Musterverfahren hat keiner der Kläger einen Austritt aus dem Vergleich erklärt, damit ist es mit der Veröffentlichung des jetzigen Wirksamkeitsbeschlusses des OLG Frankfurt gemäß § 23 Absatz 2 KapMuG beendet. Rechtsanwalt Peter Gundermann, Geschäftsführer von Tilp: „Nach dem vom Gericht genehmigten Vergleich erhalten die klagenden Anleger bis zu 45 Prozent ihrer individuellen Klagforderungen ausbezahlt.“

Die Klage der von Tilp vertretenen Musterklägerin wurde im Juni 2007 vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main eingereicht. Zentraler Gegenstand des von Tilp initiierten KapMuG-Musterverfahrens war die Frage, ob die frühere AHBR und spätere Corealcredit Bank es im Jahr 2004 rechtswidrig unterlassen hatte, die Öffentlichkeit per Ad-hoc-Mitteilungen darüber zu informieren, dass sie beschlossen hatte, ihren Altvorstand wegen des Abschlusses existenziell gefährdender Derivatgeschäfte zu verklagen und dies dann auch tat. Schwerpunktmäßig ging es damit um den Vorwurf von Ad-hoc-Verstößen der früheren AHBR im Zusammenhang mit Derivategeschäften.

Das OLG Frankfurt entschied im Musterverfahren mit Musterentscheid vom 20. August 2014 (Aktenzeichen: 23 Kap 1/08). Der BGH erlies seinen „Corealcredit Bank-Beschluss“ am 10. Juli 2018, (Aktenzeichen: II ZB 24/14), und verwies das Musterverfahren an das OLG zurück. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Tilp

Die Tilp Rechtsanwaltgesellschaft mbH ist eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Kirchentellinsfurt.

www.tilp.de

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