Nur jeder dritte Bundesbürger hat sein Sparverhalten wegen der niedrigen Zinsen geändert. Männer ändern ihre Strategie eher als Frauen, und mit dem Bildungsgrad erhöht sich die Lernkurve.
So verschieden finanzieren fünf deutsche Großstädter ihr Eigenheim
Der Immobilienfinanzierer Hüttig & Rompf hat in dem „Marktreport Immobilienfinanzierung“ die fünf Metropolen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und Köln sowie deren typische Eigennutzer anhand seiner vermittelten Darlehensverträge analysiert.
Deutschlands Big Seven im Immobilienranking
München ist und bleibt ein teures Pflaster was Wohnimmobilien angeht, so eine Analyse des Immobiliendienstleister McMakler auf Basis inserierter Kaufangebote für Häuser und Wohnungen (nur Bestandsbauten, Baujahr bis 2016) verschiedener Immobilienportale für das dritte Quartal 2017 und dritte Quartal 2018.
Gesetzgeber schafft Beschäftigungsprogramm für Steuerbeamte
Das Bundesfinanzministerium will in dieser Woche zwei Modelle für die Reform der Grundsteuer vorlegen, meldet der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) unter Berufung auf nicht näher benannte Quellen. Darunter sei ein Modell, für das künftig Fläche und Alter der Wohnung sowie die Höhe der Miete zu Grunde gelegt werden sollen. Aus Sicht des ZIA sei dieses Modell genau der falsche Weg.
Mit sinkenden Preisen ist nicht zu rechnen
Der Preisanstieg auf dem Wohnimmobilienmarkt wird stets von der Frage begleitet, ob möglicherweise eine Immobilienblase droht. Der Berliner Wohnungsunternehmer und Stonehedge-Chef Nedeljko Prodanovic gibt Auskunft, was für und was gegen eine Preisblase spricht.
Trompetenspiel in einem Reihenhaus
Verhandlungstermin am 28. September 2018, um 9.45 Uhr, in Sachen V ZR 143/17 (Trompetenspiel in einem Reihenhaus)
Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht
Urteil vom 17. Oktober 2018 - VIII ZR 94/17
Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kindes
Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18
Einbau eines Türspion in die Wohnungseingangstür ohne Genehmigung – erlaubt oder nicht
Die Klägerin ist die Vermieterin, der Beklagte der Mieter einer Wohnung im Gebäude. In die Eingangstür dieser Wohnung hat der Beklagte nach der am 14.12.2013 erfolgten Übergabe einen Türspion einbauen lassen. Fachgerechte Entfernung dieses Türspions verlangt die Klägerin vorliegend. Die Klägerin behauptet, bei Einbau des Türspions mit einem Durchmesser von ca. 30 mm habe der Beklagte
Fristlose Kündigung eines kann mit ordentlicher Kündigung verbunden werden
Urteile vom 19. September 2018 - VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17