immobilien-darlehen.info Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

Sachs-Immo-Concept GmbH – Insolvenzeröffnung

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachs-Immo-Concept GmbH, Einsteinstraße 4, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , Registergericht, Register-Nr. HRB 35952  vertreten durch den Geschäftsführer Martin Nieft

 – wurde am 02.04.2019 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

 Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Loschwitzer Straße 32, 01309 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 313947 0 Telefax: 0351 313947 9

 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 17.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

 Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

 Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

 Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)

|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149  Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 28.06.2019 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

533 IN 132/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.04.2019

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von factum
immobilien-darlehen.info Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

Archiv