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Verbraucherschützer begrüßen Gesetzesentwurf zur Musterfeststellungsklage

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Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage beschlossen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist die gesetzliche Verankerung der Musterfeststellungsklage eines der zentralen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. „Es ist wichtig und richtig, dass das Bundeskabinett sich nun auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verständigt hat“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Besonders wichtig ist aus Sicht des vzbv, dass die Bundesregierung den Vorschlag von Bundesjustizministerin Katarina Barley auch bei der Frage der Klagebefugnis mitträgt. Die Musterfeststellungsklage wird so zu einem Instrument, mit dem Verbände, die nach festgelegten Kriterien ausgewählt wurden, Verbrauchern über die ganze Breite des Verbraucheralltags hinweg zu ihrem Recht verhelfen können. Seitens der Wirtschaft war gefordert worden, die Klagebefugnis massiv einzuengen. „Der vzbv begrüßt, dass die Bundesregierung an dieser Stelle im Interesse von Verbrauchern gehandelt hat. Nur mit einer breiten Klagebefugnis wird die Musterfeststellungsklage die Wirkung entfalten, die Verbraucher von ihr erwarten“, so Müller.

Bedenken der Wirtschaft, dass die Musterfeststellungsklage zu einer ‚Klageindustrie‘ und Missbrauch führen würde, teilt der vzbv nicht. Die Musterfeststellungsklage sei eine nichtkommerzielle Alternative zu Abtretungsklagen. Bei dieser Methode treten Verbraucher ihre Ansprüche an einen Rechtsdienstleister ab, der im Erfolgsfall 30 Prozent oder mehr der erstrittenen Summe einbehält. „Anders als bei US-amerikanischen Sammelklagen gibt es in Deutschland keine Klageanreize durch Erfolgshonorare oder einen Strafschadenersatz, der Unternehmen disziplinieren soll. Daran wird auch die Musterfeststellungsklage nichts ändern“, so Müller.

Verbraucherverbände können bislang zwar gerichtlich klären lassen, dass beispielsweise ein bestimmtes Bankentgelt oder eine Gebührenerhöhung durch einen Energieversorger rechtswidrig sind. Solche Urteile gelten aber nicht automatisch auch für andere betroffene Verbraucher und kommen in der Regel zu spät. Meist sind deren Zahlungsansprüche schon verjährt, bis über die Verbandsklage rechtskräftig entschieden worden ist. Dort setze die Musterfeststellungsklage an: Während des Musterfeststellungsverfahrens ist die Verjährung von Ansprüchen gehemmt, und nach Abschluss des Verfahrens gilt das Feststellungsurteil auch zwischen den angemeldeten Verbrauchern und dem beklagten Unternehmen, von dem die Verbraucher dann im Umfang der Feststellungen Zahlung verlangen können.

Quelle: Pressemitteilung vzbv

 

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von factum
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